Aktuelle Übersicht der Beiträge
Wir erheben einen Inklusivbeitrag: Spielgeld, Ausflüge, Turnen, musikalische Früherziehung usw. sind im Beitrag enthalten. Auch Getränke sind, im Regelbetrieb, inklusive. Sie brauchen Ihrem Kind keine Brotbox mitzugeben.
Wir bereiten Frühstück und Mittagessen gemeinsam mit den Kindern zu und backen mit den Kindern das Brot mit frisch gemahlenem Mehl. Zum Konzept gehört auch die Pflege eines Kräutergartens, ernten, verarbeiten usw.. Die Ernährung ist Teil des pädagogischen Konzeptes, das beinhaltet, die Kinder an der Zubereitung zu beteiligen und sie Gemeinschaft erleben zu lassen bei der gemeinsamen Mahlzeit. So wie es früher im Tagesablauf der Großfamilie war.
Das Mittagessen
Wenn das Kind während der Essenszeit anwesend ist, wird das Mittagessen automatisch mitgebucht, da es zum Tagesprogramm dazu gehört, gemeinsam das Essen zu gestalten.
Monatliche Beiträge ab 1.September 2024
durchschn. tägl. Betreuungszeit |
Kinder unter 3 Jahre (**) |
Kinder über 3 Jahre (*) |
3 bis 4 Stunden |
198,00 € |
138,00 € |
4 bis 5 Stunden |
218,00 € |
153,00 € |
5 bis 6 Stunden |
238,00 € |
168,00 € |
6 bis 7 Stunden |
258,00 € |
183,00 € |
7 bis 8 Stunden |
278,00 € |
198,00 € |
8 bis 9 Stunden |
298,00 € |
213,00 € |
9 bis 10 Stunden |
318,00 € |
228,00 € |
Essensgeld |
Krippe |
KiGa |
Frühstück |
------ |
30,00 € |
Vollverpflegung |
70,00 € |
90,00 € |
Die Jahressumme der Beiträge ist umgerechnet auf 12 Monatsraten (September bis einschl. August)
*) Der stattliche Beitragszuschuss in Höhe von 100 € wird hiervon abgezogen. Diesen erhält
ein Kind ab 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird..
**) Die Eltern können für Ihr Kind ab dem ersten Geburtstag bis zum 31. August des
Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, auch einen Zuschuss zu den Elternbeiträgen erhalten. Voraussetzung ist die Einhaltung der Einkommensgrenze. Die
Auszahlung erfolgt auf Antrag durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) direkt an die Eltern. Der Antrag samt Erläuterungen steht auf der Homepage des ZBFS zu Verfügung: http://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld