Ordnung muss sein.
Was eine Läuteordnung alles regelt.
Glocken sind Botschafter. Sie laden ein zum Gottesdienst. Sie sagen uns, wann Mittag
ist. Sie verkünden, wann das Vaterunser gelesen wird. Sie tun der Gemeinde
kund, dass gerade ein Mensch seinen letzten irdischen Weg geht.
Deuten können wir all diese Botschaften, weil es eine gewisse Konvention für
das Glockenläuten gibt. Im Detail legt jede Kirchengemeinde für sich
in einer Läuteordnung fest, wann sie welche Glocken in welcher Kombination
wie lange läutet. Dabei sollen freilich auch die Belange der benachbarten
Kirchen und der Anlieger berücksichtigt werden.
Grundlegendes zu Läuteordnungen:
Läuteordnungen und ihre Bedeutung. Geschichtliche und praktische Hinweise
zum Gebrauch der Kirchenglocken von Hans Martin Balz, Glockensachverständiger der
EKHN (aus Kirchenmusikalische Nachrichten des Amts für Kirchenmusik, Frankfurt
Jahrgang 43, Nr.3, Juli/Sept. 1992)
Beispiele für Läuteordnungen:
Elisabethkirche Marburg (http://www.elisabethkirche-mr.de/gemeinde/lutordng.htm)
St. Johannis in Lüchow (Dreiergeläute) (http://www.sankt-johannis-luechow.de/laeuteo.htm)
Läuteordnung der Evangelischen Kirche Geradstetten (Dreiergeläute)
(http://www.ev-kirche-geradstetten.de/ww-laeuteordnung.htm)
Um das Glockenläuten kreisen in jüngerer Zeit auch viele juristische
Fragen. Eine Übersicht zum Einstieg gibt es unter http://www.hausarbeiten.de/rd/faecher/hausarbeit/juq/4530.html.
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